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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.09.2008 - 7 U 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8435
OLG Zweibrücken, 29.09.2008 - 7 U 9/08 (https://dejure.org/2008,8435)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.09.2008 - 7 U 9/08 (https://dejure.org/2008,8435)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. September 2008 - 7 U 9/08 (https://dejure.org/2008,8435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen und Erlöschen einer Grunddienstbarkeit nach dem französichen Code civil von 1804

  • Judicialis

    ZPO § 321a; ; ZPO § 582

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1018; BGB § 1020 Satz 1
    Entstehen und Erlöschen einer Grunddienstbarkeit nach dem französichen Code civil von 1804

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1240
  • Rpfleger 2009, 145
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.1991 - V ZR 196/90

    Miteigentümer bei Grunddienstbarkeit als notwendige Streitgenossen; Darlegungs-

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2008 - 7 U 9/08
    Als Miteigentümer der belasteten Grundstücke sind die Beklagten notwendige Streitgenossen (vgl. BGH NJW 1992, 1101, 1102 m. N.).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 159/02

    Schadenersatzklage aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2008 - 7 U 9/08
    Ebenso hindert der Umstand, dass in Fällen, in denen - wie hier - eine Durchbrechung der Rechtskraft in Rede steht, die Vorschrift des § 582 ZPO entsprechende Anwendung findet (BGH NJW 1989, 1285; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. März 2006, Az.: 16 U 159/02, Fundstelle: OLG-Report 2006, 892), einen Erfolg der Klägerin nicht.
  • BGH, 29.11.1961 - V ZR 181/60

    Notwendige Streitgenossenschaft

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2008 - 7 U 9/08
    Sie können nur gemeinsam klagen und verklagt werden, weil ihnen die Befugnis über den gemeinschaftlichen Gegenstand im ganzen zu verfügen nur gemeinschaftlich zusteht (BGHZ 36, 187, 188).
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZR 298/88

    Verjährung der Ansprüche eines Baubetreuers auf Erstattung verauslagter

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2008 - 7 U 9/08
    Hier hat die Klägerin (zwar nur in Fotokopie, aber dennoch unschädlich; BGH NJW 1990, 1170) mehrere Urkunden betreffend die "Liquidation und Declaration des Grundbesitzstandes zugleich Grundsteuer-Kataster" der "Steuergemeinde und Ortschaft R..." aus dem Jahr 1842 vorgelegt, die Eintragungen über ein Geh- und Fahrtrecht zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des derzeit im Eigentum der Klägerin stehenden Grundstücks Flurstück Nr. ... über die gegenwärtig im Allein- bzw. Miteigentum des Beklagten zu 2) bzw. der Beklagten zu 1) und 2) stehenden Grundstücke Flurstücke Nrn. ..., ... und .../1 enthalten.
  • OLG Zweibrücken, 26.06.2003 - 3 W 79/03

    Fortbestand einer Grunddienstbarkeit nach altem pfälzischen Recht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2008 - 7 U 9/08
    Erlöschen konnte die Grunddienstbarkeit (von einem in Art. 703 geregelten Sonderfall des "Aufhörens" abgesehen) nur durch 30-jährige Nichtausübung vor oder 10-jährige Nichtausübung nach der Anlegung des Grundbuchs (Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 26. Juni 2003, Az.: 3 W 79/03, Fundstelle: NJW-RR 2003, 1316).
  • BGH, 29.11.1988 - XI ZR 85/88

    Durchbrechung der Rechtskraft wegen sittenwidriger Erschleichung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2008 - 7 U 9/08
    Ebenso hindert der Umstand, dass in Fällen, in denen - wie hier - eine Durchbrechung der Rechtskraft in Rede steht, die Vorschrift des § 582 ZPO entsprechende Anwendung findet (BGH NJW 1989, 1285; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. März 2006, Az.: 16 U 159/02, Fundstelle: OLG-Report 2006, 892), einen Erfolg der Klägerin nicht.
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2021 - 12 U 392/20

    Nachweis des Bestehens einer altrechtlichen Dienstbarkeit nach dem Badischen

    In der Rechtsprechung wurde etwa der Eintrag in einem Handriss nicht als ausreichendes Indiz gewertet (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.07.2007 - 1 U 451/06-140, juris Rn. 21), dagegen wurden eine Urkunde, die ersichtlich vom Bestehen eines Wegerechts ausging (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.1999 - 9 U 242/98, juris Rn. 39-44), Eintragungen in Urkunden (OLG Zweibrücken, Urteil vom 29.09.2008 - 7 U 9/08, juris Rn. 19) oder - bei fehlender schriftlicher Fixierung - das Gesamtbild der äußeren Umstände (OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.1994 - 6 U 102/94, juris Rn. 19f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.01.1983 - 6 U 4/82, juris Rn. 20f.) als ausreichend angesehen.
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Birgit Schrowange muss Zeitungsartikel über ihr Liebesleben nicht dulden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    TV-Moderatorin Birgit Schrowange braucht Pressebericht über ihr Liebesleben nicht dulden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einverständnis zur Veröffentlichung nicht für jegliche Liebesbeziehung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.2008 - 7 U 9/08
    Zu Recht weist allerdings die Antragsgegnerin unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1999 (NJW 2000, 1021 ff) darauf hin, dass der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme entfallen kann, wenn sich jemand damit einverstanden zeigt, dass bestimmte, gewöhnlich als privat geltende Angelegenheiten öffentlich gemacht werden.
  • OLG Hamburg, 03.06.2008 - 7 U 10/08

    Fernsehmoderatorin Birgit Schrowange muss falschen Pressebericht nicht dulden

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.06.2008 - 7 U 9/08
    Schließlich stehen auch die vom Landgericht in dem angefochtenen Urteil hervorgehobenen Veröffentlichungen vom 12.10.2006 und vom 5.7.2007 in B..., die als Anlagen AG 17 und 16 in der Sache 7 U 10/08 eingereicht und zum Gegenstand der mündlichen Erörterung in der vorliegenden Sache gemacht worden sind, nicht im Widerspruch zu dem Gegenstand der vorliegenden Berichterstattung in dem Sinne, dass die Antragstellerin selbst den von ihr in der Öffentlichkeit formulierten Ansprüchen nicht gerecht geworden wäre.
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